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Satzung

Vereinssatzung vom 31. März 2020

TVH_Satzung_20_1_2020

Hinweis zur Beitragseinstufung
Wir berechnen immer den für Sie günstigsten Beitragssatz, z.B. Mann und Frau einer Wohngemeinschaft beantragen die Mitgliedschaft. Dann erfolgt die Einstufung für Ehepaare mit dem reduzierten Beitrag von 17 statt 20 Euro im Monat. Frau/Mann und zwei Kinder (unter 18 J.) beantragen die Mitgliedschaft, dann wird der Familienbeitrag mit 21 Euro berechnet und nicht die Summe der Einzelbeiträge von 25 Euro.


Hinweis zur Familienmitgliedschaft
Kinder werden in der Familienmitgliedschaft nur bis zu einem Alter von 18 Jahren berücksichtigt. Wird die Volljährigkeit erreicht muss ab 1. Januar des darauf folgenden Jahres für das 18-jährige Kind zusätzlich  der Erwachsenenbeitrag bezahlt werden. Sofern wir keine andere Information erhalten, wird der Zusatzbeitrag von dem uns bekannten Konto abgebucht.