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Datenschutz

Datenschutz DS-GVO

Ab dem 25. Mai 2018, gilt EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Bereits im Jahre 2011 wurden wesentliche Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes von uns umgesetzt und in § 20 der Vereinssatzung neu geregelt. Entsprechend der DS-GVO werden wir bei der nächsten Mitgliederversammlung noch nachfolgende Änderungen der Vereinssatzung beantragen:

§ 20 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

  1. Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Abteilungszugehörigkeit, E-Mail-Adresse, Telefonnummern (Festnetz und Mobil), Bankverbindung, Eintrittsdatum, Lizenz(en) und Funktion(en) im Verein. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen des Präsidenten, des Vizepräsidenten, des Kassenwarts, des stellv. Kassenwarts und des Schriftwarts gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
  2. Als Mitglied der unter § 4 genannten Verbände ist der Verein verpflichtet bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Präsidiumsmitglieder, Übungsleiter) und Gymcard-Inhabern den Namen, die vollständige Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummern (Festnetz und Mobil), Faxnummer, E-Mail-Adresse und die Bezeichnung der Funktion im Verein zu übermitteln. Im Rahmen von Liga-Spielen, Wettkämpfen oder Turnieren meldet der Verein die von den Verbänden geforderten personenbezogenen Daten, Ergebnisse und besondere Ereignisse an die Verbände.
  3. Der Verein informiert die Presse (Wormser Zeitung Nibelungen-Kurier, Wochenblatt u.a.) über Spiel- und Turnierergebnisse sowie besondere Ereignisse. Solche Informationen und Fotos werden überdies auf der Internetseite des Vereins, am Schwarzen Brett oder in der Vereinszeitschrift veröffentlicht.
    Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Präsidium einer solchen Veröffentlichung/
    Übermittlung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt die Verbände, denen er angehört (s. § 4)
  4. Auf seiner Homepage, Vereinszeitung oder am Schwarzen Brett kann der Verein auch über Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder berichten. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer, Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.
    Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, Funktion im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.
    Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Präsidium der Veröffentlichung/Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Bei fristgemäßem Widerspruch unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung. Andernfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/Übermittlungen.
  5. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Präsidiumsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte) benötigt, händigt das Präsidium die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
  6. Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste nur auf Antrag sofort gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch das Präsidium aufbewahrt. 
  7. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
  8. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
    – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
    – das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
    – das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
    – das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
    – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
    – das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
    Da wir keinen Datenschutzbeauftragten benötigen (weniger als 10 Personen im Turnverein, die ständig mit personenbezogenen Daten umgehen) können sich die Mitglieder bei Fragen, Beschwerden, Änderungen usw. direkt an den Präsidenten des Vereins wenden. 
  9. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.9