Vereinssatzung vom 27. April 2011

Satzungsänderungen vom 27.4.2011 im Vergleich zur Satzung vom 25.1.2010

Hinweis zur Beitragseinstufung
Wir berechnen immer den für Sie günstigsten Beitragssatz, z.B. Mann und Frau einer Wohngemeinschaft beantragen die Mitgliedschaft. Dann erfolgt die Einstufung für Ehepaare mit dem reduzierten Beitrag von 10 statt 12 Euro im Monat. Frau/Mann und zwei Kinder (unter 18 J.) beantragen die Mitgliedschaft, dann wird der Familienbeitrag mit 11 Euro berechnet und nicht die Summe der Einzelbeiträge von 14 Euro.

Hinweis zur Familienmitgliedschaft
Kinder werden in der Familienmitgliedschaft nur bis zu einem Alter von 18 Jahren berücksichtigt. Wird die Volljährigkeit erreicht muss ab 1. Januar des darauf folgenden Jahres zusätzlich der Erwachsenenbeitrag bezahlt werden. Sofern wir keine andere Information erhalten, wird der Zusatzbeitrag von dem uns bekannten Konto abgebucht.