Vereinssatzung vom 27. April 2011
Satzungsänderungen vom 27.4.2011 im Vergleich zur Satzung vom 25.1.2010
Hinweis zur Beitragseinstufung
Wir
berechnen immer den für Sie günstigsten Beitragssatz, z.B. Mann und
Frau einer Wohngemeinschaft beantragen die Mitgliedschaft. Dann erfolgt
die Einstufung für Ehepaare mit dem reduzierten Beitrag von 10 statt 12
Euro im Monat. Frau/Mann und zwei Kinder (unter 18 J.) beantragen die
Mitgliedschaft, dann wird der Familienbeitrag mit 11 Euro berechnet und
nicht die Summe der Einzelbeiträge von 14 Euro.
Hinweis zur Familienmitgliedschaft
Kinder
werden in der Familienmitgliedschaft nur bis zu einem Alter von 18
Jahren berücksichtigt. Wird die Volljährigkeit erreicht muss ab 1.
Januar des darauf folgenden Jahres zusätzlich der Erwachsenenbeitrag
bezahlt werden. Sofern wir keine andere Information erhalten, wird der
Zusatzbeitrag von dem uns bekannten Konto abgebucht.